Sollten Sie von uns ärztliche Bescheinigungen, Gutachten oder Atteste benötigen, erledigen wir das gern für Sie. Wir kopieren Ihnen auch gern ärztliche Befunde oder Berichte für Ihren privaten Bedarf. Die Kosten werden Ihnen dann privat in Rechnung gestellt.
Bescheinigungen und Berichte, die Kostenträger oder andere Dienststellen von uns anfordern, erstellen wir, wenn uns eine Schweigepflichtentbindungserklärung von Ihnen vorliegt. Die Attestkosten stellen wir in der Regel der anfordernden Stelle in Rechnung.
Leistung |
GOÄ-Position |
kurzes Attest auf Rezeptform. |
70 |
großes Attest (Befundbericht, Textbescheinigungen) |
75 |
gutachterliche Äußerung |
80 |
gutachterliche Äußerung, über das gewöhnliche Maß hinaus |
85 |
Kopien, Ausdrucke, je Seite |
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G
M
T
Die Sound-Funktion ist auf 200 Zeichen begrenzt
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